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Das müssen Sie über das neue Coronavirus-Schutzgesetz wissen

Das meiste, was Sie über das neue ungarische Schutzgesetz gegen das Coronavirus gelesen haben, sind Fake News.

Heute Nachmittag hat die ungarische Nationalversammlung mit einer Zweidrittelmehrheit das Gesetz zum Schutz vor dem Coronavirus verabschiedet. Das neue Gesetz verlängert den Ausnahmezustand und ermächtigt die Regierung, zusätzliche außerordentliche Maßnahmen zu ergreifen, um die Bevölkerung vor der Ausbreitung des Coronavirus zu schützen.

Es gibt viele Fehlinformationen zu diesem Gesetz. An dieser Stelle möchten wir ein paar Dinge klarstellen.

Frage: Welche Befugnisse würde das Gesetz der Regierung geben?

Antwort: Gemäß der Präambel des Gesetzes erlaubt das Parlament der Regierung, alle notwendigen Sofortmaßnahmen zu ergreifen, um die Humanepidemie von COVID-19 aufzuhalten und um darauf zu reagieren. Erstens ermöglicht die Unterstützung einer Zweidrittelmehrheit des Parlaments der Regierung, erforderlichenfalls über die Anforderungen des Katastrophenschutzgesetzes hinauszugehen. Zweitens würde es die bisher erlassenen Anordnungen der Regierung bestätigen, und schließlich würde es die Regierung dazu ermächtigen, ihre Vorschriften und verschiedenen Maßnahmen bis zum Ende des Ausnahmezustands – genauer gesagt des Gefahrenzustands, wie er im Grundgesetz genannt wird – zu verlängern.

Kurz gesagt, das Gesetz verlängert den Gefahrenzustand und die bestehenden außerordentlichen Maßnahmen und ermöglicht der Regierung, neue außergewöhnliche Maßnahmen einzuführen, um die Humanepidemie von COVID-19 zu verhindern und um darauf zu reagieren.

Frage: Gibt das Gesetz Ministerpräsident Orbán unbegrenzte Macht?

Nein. Die Regierung kann diese außerordentlichen Befugnisse nur ausüben, um die gefährlichen negativen Auswirkungen der Humanepidemie zu verhindern, zu behandeln, zu beheben und zu beseitigen [2§ (2)]. Und die Regierung ist weiterhin dem Parlament verantwortlich (siehe unten).

Darüber hinaus macht das Grundgesetz deutlich, dass während eines Gefahrenzustands die Anwendung des Grundgesetzes nicht ausgesetzt werden kann, die Tätigkeit des Verfassungsgerichts nicht eingeschränkt werden darf und die Regierung nicht befugt ist, die grundlegendsten Rechte einzuschränken.

Frage: Legt das Gesetz einen Ausnahmezustand fest, der unbegrenzt andauern kann?

Nein. Das Parlament kann den Ausnahmezustand – den Gefahrenzustand, wie wir ihn nennen – jederzeit aufheben. Darüber hinaus gilt der Gefahrenzustand speziell für die Coronavirus-Epidemie. Wir alle hoffen, dass die Epidemie bald endet, und damit auch der Gefahrenzustand und diese außergewöhnlichen Maßnahmen.

„Zu jedem Zeitpunkt muss das Parlament in der Lage sein, das Entscheidungsrecht der Regierung zurückzunehmen“, sagte Premierminister Orbán der Nationalversammlung während der Debatte am vergangenen Montag. „Ich brauche keine feste Frist. Sie können sie morgen früh zurücknehmen, wenn Sie dies für unangemessen halten.“

Frage: Löst das Gesetz das Parlament auf?

Nein. Tatsächlich ist es so, dass die Regierung das Parlament regelmäßig über die Maßnahmen zur Bekämpfung des Notfalls informieren muss, solange diese Maßnahmen in Kraft bleiben. Wenn das Parlament nicht tagt oder nicht beschlussfähig ist, muss die Regierung dem Parlamentspräsidenten und den Fraktionsvorsitzenden im Parlament Informationen zur Verfügung stellen. 

Übrigens, wie Miklós Szánthó in seinem Gastbeitrag betonte, haben die Regierungsparteien eine Zweidrittelmehrheit im demokratisch gewählten Parlament – ein Mandat, das ihnen von den ungarischen Wählern erteilt wurde. Warum sollte die Regierung das Parlament auflösen wollen?

Frage: Schafft das Gesetz Haftstrafen für die Verbreitung gefälschter Nachrichten und Gerüchte?

Nein. Es werden Sanktionen für Handlungen eingeführt, die weitaus spezifischer und gefährlicher sind als die „Verbreitung gefälschter Nachrichten und Gerüchte.“ Das Gesetz betrachtet jene Tätigkeit als Straftat, wenn man absichtlich falsche oder verzerrte Informationen verbreitet, die die Bemühungen zum Schutz der Öffentlichkeit vor der Verbreitung des Virus untergraben oder vereiteln könnten. Dieses Gesetz ist nur im Gefahrenzustand in Kraft und betrifft nur jene Situation, wenn jemand absichtlich falsche Informationen verbreitet, die eine Gefahr darstellen.

Wenn es um Einschränkungen bei der absichtlichen Meldung falscher und gefährlicher Informationen geht, gibt es viele rechtliche Präzedenzfälle.

Frage: Was sagt die ungarische Öffentlichkeit über den Gefahrenzustand und die außerordentlichen Maßnahmen?

Laut jüngsten Umfragen sagen rund 90 Prozent der Ungarn, dass der Gefahrenzustand, der zur Einführung von außerordentlichen rechtlichen Maßnahmen geführt hat, verlängert werden sollte. Bei der Frage, wie lange dieser Zustand dauern sollte, sagen fast 60 Prozent, dass der Gefahrenzustand und die außerordentlichen Maßnahmen bis zum Ende der Pandemie verlängert werden sollten.

Die liberalen Medien und ihre laute „Twittersphere“ haben wütend über diese Gesetzgebung berichtet, aber der größte Teil der Berichterstattung basiert auf mangelhaften Informationen oder einfachen Vorurteilen.

In der Zwischenzeit führt die Regierung einen Krieg mit einem unbekannten Feind. Unsere Priorität ist es, unsere Bevölkerung zu schützen, und wir werden alles tun, was in unserer Macht steht, um die Kurve zu glätten, die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen und Leben zu retten.