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Das ungarische Parlament hat die Verfassung geändert, um den Schutz von Familie und Kindern zu gewährleisten

Das ungarische Grundgesetz schützt Familien und Kinder nun auf eine selbst in Europa einzigartige Weise. Der heute von der Nationalversammlung verabschiedete Änderungsantrag sichert allen Kindern eine auf den Werten der ungarischen Kultur basierende Bildung und Erziehung zu und garantiert die ungestörte Entwicklung des Kindes entsprechend seinem Geschlecht bei der Geburt.

 

Am 10. November hat die Regierung einen Gesetzesvorstoß zur Änderung des ungarischen Grundgesetzes vorgelegt, der den Schutz der ungarischen Familien und die Sicherheit unserer Kinder stärken soll.

Heute hat die Nationalversammlung den Gesetzentwurf mit 134 Stimmen bei 45 Gegenstimmen und 5 Enthaltungen angenommen. Dem Änderungsantrag zufolge wird Ungarn das erste Land in der Europäischen Union sein, das das Konzept der Familie auf verfassungsrechtlicher Ebene definiert und die ungestörte Entwicklung der Kinder sicherstellt.

Der neue Text, Abschnitt L Absatz (1) des Grundgesetzes besagt Folgendes: „Ungarn schützt die Institution der Ehe als die Verbindung zwischen einem Mann und einer Frau und die Familie als die Grundlage für das Überleben der Nation. Das Fundament der Familie ist die Ehe und die Eltern-Kind-Beziehung. Die Mutter ist eine Frau, der Vater ist ein Mann.“

In den Abschnitt über Kinder wird außerdem Folgendes aufgenommen: „Jedes Kind hat das Recht auf jenen Schutz und jene Fürsorge, die für seine körperliche, geistige und moralische Entwicklung notwendig sind. Ungarn schützt das Recht der Kinder auf Selbstidentität entsprechend ihrem Geburtsgeschlecht und sorgt für eine Erziehung im Einklang mit jenen Werten, die auf der verfassungsmäßigen Identität Ungarns und der christlichen Kultur basieren.“

In der Begründung des Gesetzentwurfs stellt der Gesetzgeber fest: „Das Grundgesetz Ungarns ist ein lebendiger Rahmen, der den Willen der Nation, die Form, in der wir leben wollen, zum Ausdruck bringt. Die 'moderne' Gedankenwelt, die alle traditionellen Werte, einschließlich der beiden Geschlechter, relativiert, erregt jedoch immer mehr Besorgnis. Die ständige Bedrohung der natürlichen Gesetzmäßigkeiten der Formen und Inhalte menschlicher Gemeinschaften, der aus der Schöpfungsordnung stammenden Vorstellungen, die mit ihnen harmonieren und das Überleben der Gemeinschaften sichern, und in einigen Fällen der Versuch, sie mit einem dem Original widersprechenden Inhalt zu formulieren, lassen Zweifel aufkommen, ob die Interessen, Rechte und das Wohlergehen der künftigen Generationen im Sinne der Werte des Grundgesetzes geschützt werden können. Der Gesetzgeber muss daher die grundlegenden Garantien für den Schutz der Kinder und der Rechte der künftigen Generationen klar festlegen [...].“

Die Gesetzesnovelle definiert auch den Begriff der öffentlichen Gelder, um eine einheitliche Praxis für die Verfassungsorgane zu entwickeln. Der Vorschlag definiert den Begriff der öffentlichen Gelder auf klare, eindeutige und umfassende Weise, um eine transparente Verwendung dieser Gelder zu gewährleisten. Nach der neuen Definition umfasst öffentliches Geld „die Einnahmen, Ausgaben und Forderungen des Staates.“

Die neuen Bestimmungen zu gemeinnützigen Stiftungen – viele Hochschulen arbeiten in dieser Form – sollen die Unabhängigkeit dieser Organisationen von der aktuellen Regierung herstellen. Der Grundgedanke ist, dass die Gründung, der Betrieb und die Auflösung der Stiftungen durch ein Zwei-Drittel-Gesetz geregelt wird, was die Rechtssicherheit erhöht, da für Änderungen ein politischer Konsens erforderlich ist.

Schließlich schafft die Grundgesetzänderung eine neue Grundlage für die außerordentliche Rechtsordnung. Das derzeitige Grundgesetz definiert sechs Fälle der außerordentlichen Rechtsordnung: den Zustand der nationalen Krise, den Ausnahmezustand, den Zustand der präventiven Verteidigung, den Zustand der terroristischen Bedrohung, einen unerwarteten Angriff und den Zustand der Gefahr. Künftig soll es aber nur noch drei Fälle geben: den Kriegszustand, den Ausnahmezustand und den Gefahrenzustand.

In allen drei Fällen gibt die Änderung der Regierung die Befugnis zum Erlass von Verordnungen, wodurch das Recht des Verteidigungsrates, in einem Zustand der nationalen Krise Verordnungen zu erlassen, und des Präsidenten der Republik, dies im Ausnahmezustand zu tun, beseitigt wird.

Die Änderung des Grundgesetzes tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft. Die Regeln, die sich auf die besondere Rechtsordnung beziehen, werden jedoch erst ab dem 1. Juli 2023 gelten.

Foto: parlament.hu