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Der ungarische Standpunkt zur Migration bleibt unverändert: Die ungarischen Vorschriften entsprechen dem EU-Recht

Der Europäische Gerichtshof widerspricht dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte: Im vergangenen November war es noch keine „Inhaftierung“, aber jetzt ist es doch eine.

Der in Luxemburg ansässige Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute früh festgestellt, dass die ungarischen Behörden durch die Unterbringung von zwei iranischen und zwei afghanischen Staatsangehörigen – deren Asylanträge zuvor abgelehnt worden waren – in der Röszke-Transitzone an der ungarisch-serbischen Grenze eine Maßnahme ausgeführt hatten, die als „Inhaftierung“ angesehen werden sollte.

Und doch kam in einem ähnlichen Fall der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte im vergangenen November zu dem Schluss, dass der Aufenthalt von Migranten in der ungarischen Transitzone nicht als „Inhaftierung“ gilt.

Alarmierend ist auch die Tatsache, dass die obersten Gerichte Europas zu unterschiedlichen Ergebnissen in einer Angelegenheit gekommen sind, die für die Zukunft Europas und den Schutz unserer Grenzen von größter Bedeutung ist – ganz zu schweigen von den Auswirkungen, auf die Rechtssicherheit.

In der Entscheidung des EuGH heißt es: „Wenn nach der gerichtlichen Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer solchen Inhaftierung festgestellt wird, dass die betroffenen Personen ohne gültigen Grund in Haft genommen wurden, muss das Gericht, das den Fall verhandelt, sie mit sofortiger Wirkung freilassen.“

Aber diese Menschen sind keine Asylbewerber mehr, da ihre Ansprüche vor langer Zeit abgelehnt wurden. Daher können sie nicht legal nach Ungarn einreisen.

Der Standpunkt der ungarischen Regierung bleibt insofern unverändert, als unsere Vorschriften und unsere Rechtsprechung im Einklang mit dem EU- und Völkerrecht stehen, da die Migranten die Transitzone jederzeit in Richtung Serbien hätten verlassen können.

„Die Entscheidung, die im Fall der iranischen und afghanischen Asylbewerber getroffen wurde, ist enttäuschend“, sagte Minister Gergely Gulyás auf der heutigen Pressekonferenz Kormányinfó. Er fügte hinzu, dass die Entscheidung eindeutig darauf abzielt, Ungarn dazu zu zwingen, seinen Grenzzaun abzureißen und Migranten in das Land einreisen zu lassen.

Die Situation sei „besonders bedrohlich“, sagte Gulyás, wenn der EuGH der Ansicht ist, dass der wirksame Schutz der Außengrenzen und die Berücksichtigung von Asylanträgen außerhalb des Schengen-Raums nicht mit dem EU-Recht vereinbar sind. „Wenn dies wirklich der Fall ist, sollte Europa entweder erwägen, den Grenzschutz unter die ausschließliche Autorität der Mitgliedstaaten zu stellen oder strengere Normen zu erlassen“, sagte der Minister.

Genau darum geht es. Und lassen Sie uns doch einen Schritt zurücktreten und ein wesentliches Detail betrachten: In diesem Fall geht es – wie in vielen anderen Fällen, die wir an unserer südlichen Grenze sehen – um Staatsangehörige aus fernen Ländern (in diesem Fall aus dem Iran und aus Afghanistan), die an der Grenze Ungarns ankommen, einem Land, das übrigens keinen Ausgang zum Meer hat und die südliche Grenze des Schengen-Raums der EU bildet. Asylsuchende sollen laut Vertrag in dem ersten sicheren Land, das sie erreichen, Asyl beantragen. Haben sie das getan?