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Und noch einmal: nein, wir lassen die Menschen in der Transitzone nicht „hungern“

Am Freitag veröffentlichte The Guardian einen Artikel, in dem behauptet wird, dass die ungarische Regierung den Asylbewerbern Nahrungsmittel vorenthält und es zudem beinahe unmöglich macht, die Anforderungen für die Unterbringung in der Transitzone zu erfüllen, da „jeder, der aus einem sicheren Land nach Ungarn gekommen war, für ein Asyl automatisch nicht in Frage kam. Die meisten Menschen kommen aus Serbien, was als sicher gilt.“

Anstatt auf die vielen unbegründeten Annahmen und Anschuldigungen des Artikels zu antworten, ist diese Geschichte über die in Ungarn hungernden Menschen übrigens eine, die von dem von Soros finanzierten Human Rights Watch und dem ungarischen Helsinki-Komitee auf aggressive Weise hervorgehoben wird – aber sehen wir uns doch einmal den Rechtsrahmen, die Gesetze an, die vollständig mit den internationalen Vorschriften übereinstimmen.

Nach dem derzeitigen Asylgesetz Ungarns dürfen diejenigen, die an der ungarischen Grenze Asyl beantragen und auf den Abschluss des förmlichen Verfahrens warten, die Aufnahme in die Transitzone beantragen. Die Asylbehörde kann das Verfahren einstellen, wenn die Person, die die Anerkennung des Asyls anstrebt, zum Beispiel die Transitzone verlässt [Gesetz LXXX von 2007 über Asyl, § 80/K (2) d)]. Die Situation an der Grenze unterscheidet sich wesentlich von dem, was wir in der Darstellung des Guardian lesen.

Asylbewerber, die einen Asylantrag gestellt haben und deren Antrag geprüft wird, erhalten weiterhin Unterkunft und Verpflegung. Die Regierungsverordnung erklärt eindeutig, dass in der Transitzone folgende Leistungen zur Verfügung gestellt werden müssen: Unterkunft, drei Mahlzeiten pro Tag, Besteck und Hygieneartikel für den persönlichen Gebrauch [§ 21 (1)]. Der ungarische Staat gibt für Asylsuchende und jene, die zur Einreise zugelassen sind und einen legalen Status haben, pro Jahr und Person rund 700.000 HUF für die Bereitstellung von Nahrungsmitteln und Unterkunft aus.

Und über Serbien. Dem Gesetz zufolge kann der Antrag nicht bewilligt werden, wenn für diesen Antragsteller ein sicheres Drittland existiert, wenn er oder sie dort geblieben wäre, durch das Land gereist wäre und die Möglichkeit gehabt hätte, in diesem Land wirksamen Schutz zu suchen (§ 51). Ein Land kann von der Asylbehörde zum sicheren Drittland erklärt werden, wenn es mehrere strenge Bedingungen erfüllt. Serbien fällt in diese Kategorie.

Wir sind jedoch der Ansicht, dass Ungarn weder für diejenigen verantwortlich ist, die keinen Asylantrag gestellt haben, noch für diejenigen, deren Antrag abgelehnt wurde. Die ungarische Regierung übernimmt die notwendige Verantwortung für diejenigen, die ordnungsgemäß einen Asylantrag gestellt haben und die rechtlichen Schritte einhalten. Die Regierung von Ungarn ist jedoch in erster Linie für die Sicherheit der ungarischen Bürger verantwortlich.