Schon der Titel des Dokuments ist ein verräterisches Zeichen: die „rechtlichen Auswirkungen der Annahme des Globalen Paktes für eine sichere, geordnete und reguläre Migrationdurch die UN-Generalversammlung“. Das zehn Seiten umfassende Dokument, das ich kürzlich gesehen habe, wurde vom Juristischen Dienst der Kommission vorbereitet und bezieht in der Migrationsdebatte eindeutig Stellung. "Die [Europäische] Union fördert multilaterale Lösungen, die im Rahmen des GCM [Global Compact for Migration] erarbeitet werden", heißt es.
Die Regierung von Ungarn war eine der ersten, die ernsthafte Bedenken gegen den Globalen Pakt der Vereinten Nationen äußerte, und zwar aus dem Grunde, weil Migration nicht nur als etwas Unvermeidliches, sondern auch als etwas Gutes dargestellt wird. Es folgt einem internationalen Rechtsweg, der darauf abzielt, Migration zu einem Recht zu machen, und dabei die Grundrechte der Bürger außer Acht zu lassen. Ungarn hat die GCM-Gespräche verlassen, und unseren Einwänden schlossen sich acht weitere EU-Länder an.
Die Kommission ist da aber anderer Meinung.
„Gemäß dem Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit sollten die Mitgliedstaaten die Verwirklichung der Ziele der Union, einschließlich der Umsetzung des GCM, erleichtern. Gleichzeitig sollten sie keine Maßnahmen unterlassen, die das Erreichen dieser Ziele gefährden könnten“, beschloss der Juristische Dienst und suchte sich dabei die besten Paragraphen aus den EU-Verträgen heraus.
Wenn man jedoch erst einmal zwischen den Zeilen von Brüssel liest, ergibt sich folgende Bedeutung: Sollte die Europäische Kommission das Abkommen umsetzen, stünden die Mitgliedstaaten unter Druck, die Pro-Migrations-Agenda der UN zu erfüllen.
Ich hasse es Ihnen unter die Nase zu reiben, aber wir haben es Ihnen ja gesagt! Ministerpräsident Orbán hat schon vor langer Zeit zur Vorsicht geraten und betont, dass selbst wenn eine Resolution der UN-Generalversammlung angeblich unverbindlich ist, und keine unmittelbaren Verpflichtungen an sich trägt, sie an Bedeutung gewinnt und möglicherweise von den Aktivisten als akzeptierter Rechtsgrundsatz angeführt wird.
Die im Globalen Pakt der Vereinten Nationen enthaltenen Bestimmungen sind jedoch kaum "akzeptabel".
Acht Mitgliedstaaten (Österreich, Bulgarien, die Tschechische Republik, Ungarn, Italien, Lettland, Polen und die Slowakei) entschieden sich, nicht an der Zwischenstaatlichen Konferenz in Marrakesch am 10. Dezember des vergangenen Jahres teilzunehmen. Die Konferenz verabschiedete ein Ergebnisdokument, das neun Tage später zum Kerngedanken der UN-Generalversammlung wurde. Neun der 28 EU-Mitgliedstaaten beschlossen, den Pakt nicht zu unterstützen (die Tschechische Republik, Ungarn und Polen stimmten dagegen; Österreich, Bulgarien, Italien, Lettland und Rumänien enthielten sich der Stimme; die Slowakei erschien nicht).
Diese neun Länder durchschauen den Trick. Sie wussten, dass der GCM nicht nur eine Formalität der Vereinten Nationen war, wie von Brüssel angedeutet, sondern eine ausführliche Erklärung zugunsten der Migrationspolitik. Eine, die die Einwanderung "verwalten" würde, anstatt sie zu stoppen, und die eine Einladung an die Migranten verschicken würde, anstatt jenen betroffenen Gebieten Hilfe anzubieten, in denen sie am dringendsten benötigt wird.